Zum Pauschalpreis nach Art. 41 SIA-Norm 118 ist folgendes zu bemerken:
Definition
- Pauschalpreis = Unternehmer hat Werk zu einem im Voraus genau bestimmten Geldsumme herzustellen und unterscheidet sich vom Globalpreis einzig dadurch, dass die Bestimmungen über die Teuerungsabrechnung nicht anzuwenden sind
Grundlagen
- Werkvertrag
- Vertragliche Übernahme der SIA-Norm 118 und insbesondere von Art. 41
- 41 SIA-Norm 118
Kautelen
- Festpreischarakter
- Leistungsumfang des Unternehmer zum Globalpreis ist durch Auslegung des Werkvertrags zu ermitteln
- Wesentliche Bezugnahme
- Massgeblichkeit des Werkvertrages und seiner Auslegung im Streitfall
- Bezugnahme des Globalpreises ist wesentlich
- Einzelne Leistung?
- Werkteil
- Gesamtes Werk
- Unterlagenvollständigkeit
- 41 Abs. 2 i.V.m. Art. 40 Abs. 2, Satz 1, motiviert die Parteien, Globalpreise „… nur auf Grund vollständiger und klarer Unterlagen (detaillierte Baubeschreibung, Pläne und dergleichen) …“ zu vereinbaren
- Unternehmerverantwortung für Mengenangaben-Übereinstimmung
- 41 Abs. 2 i.V.m. Art. 40 Abs. 2, Satz 2, weist dem Unternehmer die Verantwortung zu, die Mengenangaben in den Ausschreibungsunterlagen auf ihre Übereinstimmung mit den Plänen zu überprüfen
- Diese SIA-Bestimmung betont zu recht die Planwesentlichkeit; nicht selten führt die unterlassene Übereinstimmungskontrolle zu Streitigkeiten über vermeintliche Unternehmer-Mehrleistungen
- Abweichende Abreden zulässig, wobei aber das Rangverhältnis der Bestimmungen zu klären ist (vgl. Art. 21 SIA-Norm 118)
- Deklarationspflicht als Pauschalpreis
- In den Ausschreibungsunterlagen sind Pauschalpreise ausdrücklich als solche zu bezeichnen (vgl. Art. 41 Abs. 3 SIA-Norm 118)
Teuerungsabrechnung
- Gemäss Art. 41 Abs. 1 SIA-Norm 118 ist die Teuerungsüberwälzung (Teuerungsausgleich nach Art. 64 ff. SIA-Norm 118)
Literatur
- GAUCH PETER / PRADER DURI / EGLI ANTON / SCHUMACHER RAINER, Kommentar zur SIA-Norm 118, Art. 38 – 156, N 1 ff. zu Art. 41
» Weiterführende Informationen unter Erscheinungsformen-Bauwerkvertrag-SIA-Norm 118
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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