Allgemeines
Die gesetzlichen Regeln des Werkvertragsrechts (OR 363 ff.) sind zu wenig auf das Bauen ausgerichtet und für viele Fragen des Bauens lückenhaft. Es findet dann – wie durch die Judikatur-Hinweise erkennbar – eine richterliche Lückenfüllung statt. Man muss dem Gesetzgeber aber zu Gute halten, dass es nicht möglich ist und auch nicht Ziel war oder sein kann, jeden erdenklichen Werkherstellungsvorgang oder jeden Mangel und seine Behebung im Einzelnen gesetzlich zu ordnen.
SIA-Normen / SIA-Norm 118
Der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein (SIA) hat vor geraumer Zeit für alle Aspekte des Bauens Normen aufgestellt, die das Werkvertragsrecht abändern, ergänzen oder präzisieren.
Aus werkvertraglicher Sicht interessiert vor allem die Norm 118. Die SIA-Norm 118 (Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten) wurde zur Vereinfachung und Vereinheitlichung des Bauwesens geschaffen.
Wie bei jeder Normierung gibt es positive und weniger positive Aspekte. – Die SIA-Norm 118 gilt als unternehmerfreundlich.
Nicht selten führt eine Kombination der Normen von OR + SIA-Normen zu einer individuelleren Lösung, nur ist den „SIA-Vorrang-Regeln“ ein besonderes Augenmerk zu widmen:
Rangordnung der Vertragsbestandteile
- Art. 21 SIA-Norm 118 / siehe Box
Streitigkeiten und Gerichtsstand
- 37 SIA-Norm 118 / siehe Box
Beschränkte Wirkung
Das Bundesgericht hält regelmässig in seinen Entscheiden fest (vgl. zB BGE 4A.393/2007, Erw. 2.1, BGE 118 II 296, Erw. 2a), dass es die SIA-Normen nicht als „regelbildende Übung“ anerkenne. – Es stelle einzig darauf ab, wenn die Parteien diese Normen zum Vertragsinhalt erhoben hätten.
Literatur
- EGLI ANTON / HÜRLIMANN ROLAND / STÖCKLI HUBERT, Kommentar zur SIA-Norm 118, Art. 1 – 37, Zürich / Basel / Genf 2009
- GAUCH PETER / PRADER TURI / EGLI ANTON / SCHUMACHER RAINER, Kommentar zur SIA-Norm 118, Art. 38 – 156, Zürich 1992
- GAUCH PETER, Kommentar zur SIA-Norm 118, Artikel 157 – 190, Zürich 1991
- SPIESS HANS RUDOLF / HUSER MARIE-THERES, Stämpflis Handkommentar zur Norm SIA 118, Bern 2014
Weiterführende Informationen
Judikatur
- BGE 4C.158/2001
- BGE 4C.347/2003
- BGE 4C.261/2005 (stillschweigende Übernahme)
- BGE 4A_27/2007 (keine Notrietät)