LAWINFO

Werkvertrag

QR Code

Sorgfaltspflicht

Rechtsgebiet:
Werkvertrag
Stichworte:
Werkvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Zur Sorgfalt bei der Werkausführung verweist das Werkvertragsrecht auf den Sorgfaltsmassstab des Arbeitnehmers (OR 321e):

Grundlage

Gegenstand

  • Sorgfältige Werkausführung

Anwendungsbereich

umstritten

  • in Lehre und Rechtsprechung

unsachgemäss

  • Arbeitsrechtliche Sorgfalt wird nur in den wenigsten Fällen den werkvertraglichen Bedürfnissen gerecht

Mass der Sorgfalt

Grundsätzliches

  • Sorgfaltsmass des Unternehmers bestimmt sich nach 2 Grundsätzen
    • Umstände des Einzelfalles
    • nach den zur Zeit des Vertragsschlusses anerkannten Regeln der Technik
  • Vgl. BGE 113 II 429, Erw. 3a

Quantitative Auslegung

  • Arbeitsrechtliche Sorgfalt   =         Mindestmass an Sorgfalt

Qualitative Auslegung

  • Pflicht des Unternehmers, bei Ausführung und Ablieferung des Werkes zur
    • Gewissenhaftigkeit (SIA-Norm 118, Art. 23)
    • Keine Nachlässigkeiten (GAUCH PETER, Der Werkvertrag, 4. Auflage, Zürich 1996, Rz 817)
    • Keine Beeinträchtigung der Rechtsgüter des Bestellers (GAUCH PETER, Der Werkvertrag, 4. Auflage, Zürich 1996, Rz 817)

Schadenersatzpflicht bei Sorgfaltsverletzung

Schaden an den Rechtsgütern des Bestellers

  • Unternehmerhaftung nach den Grundsätzen von OR 97 ff.
    • Hilfspersonenhaftung des Unternehmers nach OR 101 wie für eigenes Verhalten

Mängel am abgelieferten Werk

Literatur

  • ZINDEL GAUDENZ / PULVER URS, Basler Kommentar, N 4 zu OR 364
  • HONSELL HEINRICH, Schweizerisches Obligationenrecht, Besonderer Teil, 9. Auflage, Bern 2010, S. 286
  • KOLLER ALFRED, Berner Kommentar, N 2 zu OR 364
  • GAUCH PETER, Der Werkvertrag, 4. Auflage, Zürich 1996, Rz 853

 

» Weiterführende Informationen unter Mängelhaftung Unternehmer

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.