Zur Sorgfalt bei der Werkausführung verweist das Werkvertragsrecht auf den Sorgfaltsmassstab des Arbeitnehmers (OR 321e):
Grundlage
Gegenstand
- Sorgfältige Werkausführung
Anwendungsbereich
umstritten
- in Lehre und Rechtsprechung
unsachgemäss
- Arbeitsrechtliche Sorgfalt wird nur in den wenigsten Fällen den werkvertraglichen Bedürfnissen gerecht
Mass der Sorgfalt
Grundsätzliches
- Sorgfaltsmass des Unternehmers bestimmt sich nach 2 Grundsätzen
- Umstände des Einzelfalles
- nach den zur Zeit des Vertragsschlusses anerkannten Regeln der Technik
- Vgl. BGE 113 II 429, Erw. 3a
Quantitative Auslegung
- Arbeitsrechtliche Sorgfalt = Mindestmass an Sorgfalt
Qualitative Auslegung
- Pflicht des Unternehmers, bei Ausführung und Ablieferung des Werkes zur
- Gewissenhaftigkeit (SIA-Norm 118, Art. 23)
- Keine Nachlässigkeiten (GAUCH PETER, Der Werkvertrag, 4. Auflage, Zürich 1996, Rz 817)
- Keine Beeinträchtigung der Rechtsgüter des Bestellers (GAUCH PETER, Der Werkvertrag, 4. Auflage, Zürich 1996, Rz 817)
Schadenersatzpflicht bei Sorgfaltsverletzung
Schaden an den Rechtsgütern des Bestellers
- Unternehmerhaftung nach den Grundsätzen von OR 97 ff.
- Hilfspersonenhaftung des Unternehmers nach OR 101 wie für eigenes Verhalten
Mängel am abgelieferten Werk
- Haftung des Unternehmers nach den besonderen Regeln über die Mängelhaftung nach OR 367 – OR 371
- Vorrang vor Sorgfaltshaftung
- Absorbierende Wirkung der Mängelhaftung
- Vgl. ferner Mängelhaftung Unternehmer
Art. 364 Abs. 1 OR
Der Unternehmer haftet im Allgemeinen für die gleiche Sorgfalt wie der Arbeitnehmer im Arbeitsverhältnis.
Literatur
- ZINDEL GAUDENZ / PULVER URS, Basler Kommentar, N 4 zu OR 364
- HONSELL HEINRICH, Schweizerisches Obligationenrecht, Besonderer Teil, 9. Auflage, Bern 2010, S. 286
- KOLLER ALFRED, Berner Kommentar, N 2 zu OR 364
- GAUCH PETER, Der Werkvertrag, 4. Auflage, Zürich 1996, Rz 853
Judikatur
Weiterführende Informationen
- Arbeitnehmersorgfalt nach OR 321e
» Weiterführende Informationen unter Mängelhaftung Unternehmer