Art. 32 SIA-Norm 118 beinhaltet eine Sperrklausel und statuiert folgende Sperrklausel:
objektiv
- Für alle durch den betreffenden Werkvertrag erfassten Arbeiten
personell
- Arbeitnehmer nach OR 319 ff.
- Nicht aber Beauftragte bzw. freie Mitarbeiter
funktional
- Kontrahierungsverbot
- Ausnahme
- Schriftliche Zustimmung des Arbeitgebers zum Stellenwechsel (Art. 32 Abs.2 SIA-Norm 118)
- Ausschluss nicht nur die Betätigung, sondern auch die Beteiligung an einem Konkurrenzunternehmen
- Ausnahme
Verbotsberechtigung / Verbotsbelastung
- Die durch den Werkvertrag gebundenen Beteiligten
- Die Arbeitnehmer der Werkvertragsparteien sind nicht Partei und daher weder aktiv noch passiv vom Kontrahierungsverbot betroffen
Judikatur
- BGE 95 II 534 ff.
- BGE 102 II 211 ff.
Weiterführende Informationen
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