Es sei das Verbandsbeschwerderecht gemäss Artikel 12ff. NHG – im Sinne der Bestimmungen des Umweltschutzgesetzes – bei kleineren Einzelprojekten innerhalb der Bauzone einzuschränken. […]
Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts bei kleineren Bauprojekten: NR stimmt zu
