DBG 93 Abs. 1 Einleitung Seit der Quellensteuerrevision, in Kraft getreten am 01.01.2021, sind die Vergütungen an Mitglieder von Verwaltungsräten ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz auch dann quellensteuerpflichtig, wenn sie einem Dritten zufliessen, zB einer Gesellschaft. Quellensteuerpflicht ausländischer Verwaltungsräte Entschädigungen, welche von Schweizer Gesellschaften an im Ausland wohnhafte Verwaltungsrats-Mitglieder bezahlt werden, sind also grundsätzlich quellensteuerpflichtig. Die Schweizer Gesellschaft muss den Steuerabzug «an der Quelle» vornehmen und hat in der Folge die um die Quellensteuer reduzierte Vergütung an das im Ausland wohnhafte […]
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