Nichtigkeit einer Betreibung nach SchKG 22 Abs. 1, wenn der Gläubiger für dieselbe Forderung und über gewichtige Beträge mehrere Zahlungsbefehle zustellen lässt (sog. «Mehrfachbetreibungen»), ohne jemals Rechtsöffnung zu verlangen oder die Anerkennungsklage zu erheben. […]
Nichtigkeit von Mehrfachbetreibungen? Strenge Anforderungen