Anlass zur Beschwerde ans Bundesgericht (BGer) gab in der Sache die vorinstanzliche Erkenntnis des Handelsgerichts des Kantons Zürich (HGZ) […]
Rechtzeitige Substantiierung: Kein zweiter Schriftenwechsel im summarischen Verfahren + keine Noven bei Ausübung des Replikrechts