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Admassierung

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Klagearten

Rechtsgebiet:
Admassierung
Stichworte:
Admassierung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bei der Admassierungsklage ist zu differenzieren in:

  • Vindikation (ZGB 641 Abs. 2, erster Halbsatz)
    • Prozessgegenstand
      • Mit der Vindikationsklage wird der Anspruch auf Übertragung des unmittelbaren Besitzes an der strittigen Sache auf den Eigentümer, d.h. auf die Konkursmasse, veranlasst
    • Anspruch
      • Geltendmachung des Vindikationsanspruch bezüglich mobiler Ansprüche
        • Bewegliche Sachen
        • Forderungen und sonstige Ansprüche
      • Beweisrisiko
        • Die Beweislast trägt die klagende Konkursmasse
      • Prozessrisiko
        • Kosten- und Entschädigungsfolgen im Unterliegensfall (zG Gericht und Gegenpartei)
  • Grundbuchberichtigungsklage (ZGB 975)
    • Prozessgegenstand
      • Mit der Grundbuchberichtigungsklage wird einerseits die Klage des nicht im Grundbuch eingetragenen Eigentümers (Konkursmasse) gegen den im Grundbuch eingetragenen Besitzer und andererseits auf Herausgabe der Sache selbst angehoben
    • Anspruch
      • Der beweisbelasteten Konkursmasse als Klägerin obliegt es, die dem Beklagten nach ZGB 937 zustehende Vermutung des Rechtes aus dem Grundbucheintrag zu zerstören, indem sie die Unrichtigkeit des Grundbucheintrages nachweist.
    • Beweisrisiko
      • Die Beweislast trägt die klagende Konkursmasse
    • Prozessrisiko
      • Kosten- und Entschädigungsfolgen im Unterliegensfall (zG Gericht und Gegenpartei)

Literatur

  • RUSSENBERGER MARC, BSK SchKG, Band 2, Basel 2010, N 52 f. zu SchKG 242
  • BÜRGI URS, KUKO-SchKG, Basel 2014, N 17 zu SchKG 242

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