Das Admassierungsurteil
- hält verbindlich fest,
- wem das Eigentum am strittigen Vermögenswert zusteht und
- begründet im Obsiegensfall des Klägers einen Anspruch auf
- Besitzesübertragung bzw.
- Berichtigung des Grundbuchs (bei Grundstücken)
Das Urteil entfaltet nach der hier vertretenen Ansicht
- materielle Rechtskraft und
- wirkt über die laufende Zwangsvollstreckung hin aus erga omnes
Die Urteilsvollstreckung ist geregelt:
- Herausgabe einer beweglichen Sache
- ZPO 335 ff.
- Berichtigung des Grundbuches
- Grundbuchanmeldung durch den wahren Berechtigten, gestützt auf das Urteil
Literatur
- VOCK DOMINIK / MEISTER-MÜLLER DANIELE, SchKG-Klagen nach der Schweizerischen ZPO, 2., überarbeitete Auflage, Zürich / Basel / Genf 2018, § 27 Admassierungsklage (Art. 242 Abs. 3 SchKG), Ziff. 13, S. 276
- RUSSENBERGER MARC, BSK SchKG, Band 2, Basel 2010, N 7 + N 45 sowie N 53 zu SchKG 242
- a.Mg. AMONN KURT / WALTHER FRIDOLIN, Grundriss des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts, 9., vollständig aktualisierte Auflage, Bern 2013, § 45 N 47, wonach das Admassierungsurteil über das Konkursverfahren keine materielle Rechtskraft entfalte
Weiterführende Informationen
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:LastenverzeichnisEinleitung zum LastenverzeichnisAutoren:SchuldbetreibungEinleitung zur SchuldbetreibungAutoren:RestrukturierungEinleitung zur RestrukturierungAutoren:UnternehmenskriseEinleitung zur UnternehmenskriseAutoren:Forderungseinzug / InkassoEinleitung zum Forderungseinzug / InkassoAutoren:RangrücktrittEinleitung zum Rangrücktritt
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht