LAWINFO

Anlegerschutz

QR Code

Genehmigung pflichtwidriger Anlageentscheide der Bank

Rechtsgebiet:
Anlegerschutz
Stichworte:
Anlegerschutz
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Folgende Rechtsverhältnisse zwischen Bank und Kunde sind üblich:

  • Konto- und Depotführungs-Vertrag
  • Anlageberatung (Anlageberatungsvertrag / „asset advisory agreement“)
    • Kunde trifft aufgrund des Bankenrats den konkreten Anlageentscheid
  • Vermögensverwaltung (Vermögensverwaltungsvertrag / „asset management agreement“)
    • Bank hat das Anlagekapital nach den Weisungen des Kunden, nach Umschreibung der Anlageziele und seiner Risikoneigung an.
    • Bankendispositionen aufgrund des Vermögensverwaltungsauftrags bedürfen keiner Kundengenehmigung.

Zustimmung im Anlagegeschäft

  • Anlageberatung
    • Einverständniserklärung des Bankkunden zur Anlageempfehlung = Einverständnis
    • Kein Einverständnis zur Anlageempfehlung der Bank » Bank handelt vertragswidrig und kann sich schadenersatzpflichtig machen.
    • Regelmässige Voraushandlungen der Bank, mit nachträglicher Genehmigung der Bank » Charakter des Beratungsvertrags ist nicht mehr gewahrt » Frage der stillschweigenden Umwandlung des Beratungs- in einen Vermögensverwaltungsvertrag, sofern und soweit nicht die Schriftform als Gültigkeitsvoraussetzung gewählt wurde.
  • Vermögensverwaltung
    • Einräumung der Verfügungsmacht über die Kunden-Werte an die Bank oder an einen unabhängigen Vermögensverwalter (UVV) gemäss seinen Zielsetzungen
    • Bank beruft sich auf Kundengenehmigung » Vermutung für Weisungsverletzung oder Sorgfaltspflichtverletzung
    • Unbeanstandetes Reporting begründet keine Genehmigungswirkung » Verantwortungsübernahme durch die Bank schliesst eine solche Genehmigungsfiktion aus

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.