Einleitung
Folgende Rechtsverhältnisse zwischen Bank und Kunde sind üblich:
- Konto- und Depotführungs-Vertrag
- Anlageberatung (Anlageberatungsvertrag / „asset advisory agreement“)
- Kunde trifft aufgrund des Bankenrats den konkreten Anlageentscheid
- Vermögensverwaltung (Vermögensverwaltungsvertrag / „asset management agreement“)
- Bank hat das Anlagekapital nach den Weisungen des Kunden, nach Umschreibung der Anlageziele und seiner Risikoneigung an.
- Bankendispositionen aufgrund des Vermögensverwaltungsauftrags bedürfen keiner Kundengenehmigung.
Zustimmung im Anlagegeschäft
- Anlageberatung
- Einverständniserklärung des Bankkunden zur Anlageempfehlung = Einverständnis
- Kein Einverständnis zur Anlageempfehlung der Bank » Bank handelt vertragswidrig und kann sich schadenersatzpflichtig machen.
- Regelmässige Voraushandlungen der Bank, mit nachträglicher Genehmigung der Bank » Charakter des Beratungsvertrags ist nicht mehr gewahrt » Frage der stillschweigenden Umwandlung des Beratungs- in einen Vermögensverwaltungsvertrag, sofern und soweit nicht die Schriftform als Gültigkeitsvoraussetzung gewählt wurde.
- Vermögensverwaltung
- Einräumung der Verfügungsmacht über die Kunden-Werte an die Bank oder an einen unabhängigen Vermögensverwalter (UVV) gemäss seinen Zielsetzungen
- Bank beruft sich auf Kundengenehmigung » Vermutung für Weisungsverletzung oder Sorgfaltspflichtverletzung
- Unbeanstandetes Reporting begründet keine Genehmigungswirkung » Verantwortungsübernahme durch die Bank schliesst eine solche Genehmigungsfiktion aus
Weitere Informationen zur Genehmigung
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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