Retrozessionen zugunsten des externen Vermögensverwalters
Folgende kurze Zusammenfassung soll Ihnen das komplexe Thema der „Retrozession“ resp. Bestandes(pflege)kommission insbesondere bei Einsatz eines externen Vermögensverwalters (auch unabhängiger Vermögensvewalter [UVV) näherbringen]:
Begriff
Die „Retrozession“ ist eine Leistung der Bank (in Form Geld, Naturalleistung oder Vergünstigung) an den unabhängigen Vermögensverwalter (UVV) für die Zuführung oder Bestandespflege von Kunden und / oder Vermögenswerten
Rechtsverhältnisse
- Kunde – Vermögensverwalter
- Vermögensverwaltungvertrag
- Anlageberatungsauftrag
- Andere Aufträge
- Kunde – Bank
- Kontoführung
- Depotführung
- Handelsgeschäft (Wertpapier-Transaktionen)
- Finanzprodukte-Kauf oder – Verkauf
- Bank – Vermögensverwalter
- Retrozessionsvereinbarung für Kunden- / Vermögenszuführung und / oder Bestandeserhaltung
Retro-Informations- und Herausgabepflicht
- Der UVV ist gestützt auf OR 400 Abs. 1 verpflichtet, alle erhaltenen Retrozessionen (inkl. Bestandespflegekommissionen) abzurechnen und abzuliefern (und nicht nur dann, wenn sich der Kunde gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung tatsächlich auf Veranlassung des UVV für die Bank entschieden hat)
- Die Bank trifft (aus Treuepflicht, infolge der datenschutz-rechtlichen Offenlegungspflicht und wegen der FINMA-Massnahme 2012/41 vom 26.11.2012) ab sofort die Pflicht, den Kunden über Retro-Abrede und Retro-Zahlungen zu informieren.
Retro-Herausgabe-Verjährung
Der Retro-Herausgabeanspruch gegenüber dem UVV verjährt nach 10 Jahren seit Beendigung des Vermögensverwaltungsvertrags (umstritten)
Retro-Verzicht
- Der Verzicht auf die Erstattung der Retrozessionen durch den Anlagekunden gilt heute als zulässig; er ist indessen an Faktorenkenntnis-Voraussetzungen gebunden:
- Retrozessionssatz
- Transaktionsumfang
- Transaktionsvolumen
- Maximalbetrag
- Abschätzung des mutmassl. Retrozessionsvolumens aufgrund bekanntgegebener Bandbreite
Retro-Interessenkonflikt
Eine Retro-Abrede führt beim UVV und bei der Bank zu latenten Interessenkonflikten (Churning, Auswahl der Finanzprodukte [mit den höchsten Gebühren bzw. Retrozessionen] etc.)
Retrozessionen und Strafrecht
Der UVV, der die Abrechnungs- und Herausgabepflicht für Retrozessionen bzw. Bestandes(pflege)kommissionen nicht erfüllt, kann sich dadurch ungetreuen Geschäftsbesorung und möglicherweise sogar des Betrugs schuldig machen.
Weiterführende Informationen
- Retrozessionssatz = ca. Ein Drittel der von der Bank jeweilen generierten Gebühren, Courtagen, Kommissionen und sonstigen fees (vgl. Jahresbericht EBK 2004, S. 47 f.)
- FINMA-Mitteilung 41 (2012) vom 26. November 2012: Aufsichtsrechtliche Massnahmen – Retrozessionen (Banken)
- Ausführliche Informationen zu Retrozessionen / Kickbacks