Widerspruchsverfahren
= Teilverfahren des Betreibungsverfahrens zur rechtlichen Geltendmachung von Drittansprüchen (Drittzugehörigkeit einer Sache oder Forderung)
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Admassierung
= Zur-Masse-Ziehen von Gegenständen im Drittgewahrsam, die nach Ansicht der Konkursverwaltung zur Konkursmasse gehören (Admassierungsverfahren und notfalls Admassierungsklage)
Judikatur
- BGE 99 III 16
- BGE 100 III 90
- BGE 100 III 64
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Aussonderung
= Herausgabe von Gegenständen im Massagewahrsam, die dem Dritten gehören (Aussonderungsverfahren, Vorfahren (Eigentumsansprache und Verfügung der Konkursverwaltung) und bei Weigerung der Konkursverwaltung Aussonderungsprozess)
Judikatur
- BGE 99 III 16
- BGE 100 III 90
- BGE 100 III 64
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Paulianische Anfechtung
= Gläubigerschutzinstrument im Konkursverfahren bzw. Nachlassverfahren mit Vermögensabtretung, welches eine Wiederzuführung entzogenen Vermögens zum Gegenstand hat
Weiterführende Informationen
Arrest
= Gläubigerschutzinstrument gegenüber dem aufrechtstehenden Schuldner, welches die Sicherung einer eingeleiteten oder bevorstehenden Vollstreckung bezweckt
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Retentionsrecht
= Sicherungsrecht (auch gesetzliches Fahrnispfandrecht), welches entweder zu einer Betreibung auf Pfandverwertung berechtigt oder im Konkurs zu einer privilegierten Erlöszuweisung im Kollokations- und Verwertungsverfahren führt
Weiterführende Informationen
- Retentionsrecht | retensionsrecht.ch
- Arten | retensionsrecht.ch
- Vermieter-Retentionsrecht | retensionsrecht.ch
- Retentionsrecht
- Faustpfandversicherte Forderungen