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Aussonderung

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Aussonderungsgrund

Rechtsgebiet:
Aussonderung
Stichworte:
Aussonderung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Eigentumsanspruch oder gesetzlicher Aussonderungsgrund

Mit der Aussonderungsklage kann ein Drittansprecher vor allem alle Rechte geltend machen, die ein konkursrechtliche Verwertung ausschliessen, wie:

  • Eigentumsrecht
    • ZGB 641
  • Vor der Konkurseröffnung eingetragener Eigentumsvorbehalt
    • ZGB 712 – ZGB 716 + OR 217
    • Vgl. auch BGE 93 III 96
  • Konkursrechtliche Aussonderungsgründe
    • SchKG 201 – SchKG 203
  • Auftragsrechtliche Aussonderungsgründe
    • OR 401 Abs. 3

Obligatorischer Anspruch

Kann sich der Eigentumsansprecher nur auf einen obligatorischen Anspruch stützen, wird er in der Regel verwiesen auf:

Nach SCHOBER / AVDYLI-LUGINBÜHL, a.a.O., N 19 zu Art. 242 SchKG, können ggf. auch obligatorische Ansprüche Gegenstand einer Aussonderung bilden (umstritten).

Literatur

  • VOCK DOMINIK / MEISTER-MÜLLER DANIELE, SchKG-Klagen nach der Schweizerischen ZPO, 2., überarbeitete Auflage, Zürich / Basel / Genf 2018, § 26 Aussonderungsklage (Art. 242 Abs. 2 SchKG), S. 264
  • SCHOBER ROGER / AVDYLI-LUGINBÜHL MONIKA, Kommentar zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs SchKG, 4. Auflage, basierend auf der 1911 erschienen 3. Auflage von Carl Jaeger, Kren Kostkiewicz / Vock Dominik (Hrsg.), Zürich / Basel / Genf, N 19 zu Art. 242 SchKG

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