Bei der Admassierung geht es um die Heranziehung eines nicht im Gewahrsam der Konkursmasse, sondern bei einem Dritten befindlichen Vermögensgegenstandes, also um die Komplettierung der Konkursmasse.
Auf den Punkt gebracht, beabsichtigt die Konkursverwaltung eine
- Vervollständigung der Konkursmasse
Demgegenüber richtet sich das Interesse des Dritt-Besitzers auf
- Abwehr des Herausgabeansinnens der Konkursmasse zu einem seiner Ansicht nach ihm gehörenden Vermögensgegenstandes.
Definition, Grundlagen und Charakteristika
Die Beschreibung der Admassierung und die weiteren Charakteristika sind für das Verständnis des Instrumentariums der Admassierung wesentlich:
Elemente der Admassierung
Die wichtigsten Aspekte jeden Admassierungsvorhabens sind:
Ablauf-Prozess Admassierung
Im Rahmen der Gemeinschuldner-Einvernahme und Inventierung drängt sich für die Konkursverwaltung die Heranziehung der Vermögenswerte des Gemeinschuldners im Drittbesitz auf. Die Konkursverwaltung wird im Rahmen ihrer vorprozessualen Bemühungen die Chancen und Risiken sowie das Kosten- / Nutzenverhältnis einer prozessualen Heranziehung des gemeinschuldnerischen Vermögenswertes zur Mass prüfen und sich dann entscheiden:
- Einleitung
- Vindikationsklage-Rechtshängigkeit vor Konkurseröffnung
- Keine Vindikations-Rechtshängigkeit bei Konkurseröffnung
- Admassierungsgegenstand
- Interne Willensbildung bei den Konkursorganen
- Klageermächtigung zG Konkursverwaltung
- Klageverzicht + Gläubiger-Selbstverfolgung oder Abschreibung
- Klage auf Admassierung
Admassierungsklage
Die prozessuale Klärung der Frage, ob der Streitgegenstand weiterhin beim eingeklagten Besitzer bleiben oder von diesem der Konkursmasse herausgegeben werden soll, wird in den folgenden Kapiteln von verschiedenen Seiten aus beleuchtet:
Weitere Aspekte
Weitere Hintergrundinformationen und Spezielles werden in nachgenannten Kapiteln erläutert:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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