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Baurecht / Baurechte

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Begehren auf Eröffnung eigenen Hauptbuchblatts

Rechtsgebiet:
Baurecht / Baurechte
Stichworte:
Baurecht, Baurechte
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Grundbuchanmeldung für die Aufnahme des selbständigen und dauernden Baurechts charakterisiert sich wie folgt:

Grundlagen

  • Aufnahme als Grundstück im Hauptbuch
    • ZGB 655 Abs. 2 Ziffer 2 und Abs. 3
    • ZGB 779 Abs. 3
    • ZGB 943 Abs. 1 Ziffer 2
    • GBV 22 Abs. 1 lit. a Ziffer 1
  • Eigenes Hauptbuchblatt
    • ZGB 945 Abs. 1
    • GBV 22 Abs. 2

Rechtsgrundausweis

  • Baurechts(dienstbarkeits)vertrag
  • Parteien
    • Baurechtsgeber (Dienstbarkeitsbelasteter) und Baurechtsnehmer (Dienstbarkeitsberechtigter)
  • Anmeldender
    • Baurechtsberechtigter

Antrag

  • Grundbuchanmeldung auf Aufnahme des Baurechts (selbständiges und dauerndes Rechts) als Grundstück im Grundbuch
    • Eröffnung eines eigenen Hauptbuchblattes
      • Grundbuchblatt wie bei physischer Liegenschaft
  • Weitere Detailinformationen

Wirkungen

  • Dingliches Recht (Grundstück „im Sinne des Gesetzes“ (ZGB 655 Abs. 2 Ziffer 2) / gesetzliche Fiktion)

Weiterführende Informationen

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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