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Baurecht / Baurechte

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Teilbarkeit

Rechtsgebiet:
Baurecht / Baurechte
Stichworte:
Baurecht, Baurechte
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die flächenmässige Aufteilung einer bestehenden Baurechtsdienstbarkeit, die sich auf gleich- und nachrangige Rechte nicht auswirkt und der Inhalt der Dienstbarkeit mit Ausnahme der flächenmässigen Aufteilung unverändert bleibt, ist zulässig (vgl. BGer 5A_341/2019 vom 19.10.2019).

  • Mit einem Vorgehen sollte aber das mit der Baurechtsdienstbarkeit belastete Grundstück weder eine Ent- noch eine zusätzliche Belastung oder Erschwerung erfahren
  • Für den Baurechtsgeber ergibt sich damit eine unveränderte Situation
  • Bei einem solchen Vorgehen wird die Baurechtsdienstbarkeit geändert, nicht neu begründet
  • Die Bestimmungen über die Mindestdauer von 30 Jahren (vgl. ZGB 655 Abs. 3 Ziffer 3) finden für die Restlaufzeit der abzuspaltenden Fläche keine Anwendung (vgl. BGer 5A_341/2019)

Zum Ganzen vgl. BGer 5A_341/2019 vom 19.10.2020

Literatur

  • Berücksichtigung der Besonderheiten des Baurechts bei der Gleichstellung
    • LIVER PETER, Zürcher Kommentar, N. 110 zu Art. 737 ZGB,
    • LIVER PETER, SPR V/1, S. 123
    • MEIER-HAYOZ ARTHUR, Berner Kommentar, N. 5 zu Art. 655 ZGB
    • SCHMID JÖRG / HÜRLIMANN-KAUP BETTINA, a.a.O., Rz. 418, Rz. 1333; Hitz, a.a.O., Rz. 118, 132, 139, 157
    • RIEMER HANS MICHAEL, Das Baurecht [Baurechtsdienstbarkeit] des Zivilgesetzbuches und seine Behandlung im Steuerrecht, 1968, S. 32 ff.
    • STEINAUER PAUL-HENRI, Les droits réels, tome II, 5. Aufl. 2020, N. 2022 ff.
  • Grenzen der Anwendung der Grundeigentumsregeln
    • HITZ FLURINA, Das Baurecht als selbstständiges und dauerndes Recht: Konstruktion aus dinglichen und obligatorischen Rechtspositionen, 2017, Rz. 151, 155, 157

Judikatur

  • Berücksichtigung der Besonderheiten des Baurechts bei der Gleichstellung
  • Teilung
    • BGer 5A_341/2019 vom 19.10.2020 (Zulässigkeit, Bedingungen und keine Erfordernis einer Restlaufzeit von 30 Jahren beim abgespaltenen Teil etc.)

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