Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) beaufsichtigt die Anwendung der bundesrechtlichen Datenschutzvorschriften (DSG 4 Abs. 1).
Von seiner Aufsicht ausgenommen sind (vgl. DSG 4 Abs. 2):
- die Bundesversammlung;
- der Bundesrat;
- die eidgenössischen Gerichte;
- die Bundesanwaltschaft betreffend die Bearbeitung von Personendaten im Rahmen von Strafverfahren;
- die Bundesbehörden betreffend die Bearbeitung von Personendaten im Rahmen einer rechtsprechenden Tätigkeit oder von Verfahren der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen.
Art. 36 DSV Sitz und ständiges Sekretariat
1 Der Sitz des EDÖB befindet sich in Bern.
2 Auf die Arbeitsverhältnisse der Angestellten des ständigen Sekretariats des EDÖB ist die Bundespersonalgesetzgebung anwendbar. Die Angestellten sind im Rahmen des Vorsorgewerks Bund bei der Pensionskasse des Bundes versichert.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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