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Datenschutzrecht

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Verfahren vor EDÖB

Rechtsgebiet:
Datenschutzrecht
Stichworte:
Datenschutz, Datenschutzrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das 6. Kapitel des nDSG enthält Normen, welche nur für die Bundesorgane gelten.

Im Wesentlichen werden die Anforderungen konkretisiert:

  • an die Rechtsgrundlagen bei der Bearbeitung von Personendaten;
  • an die Bekanntgabe der Personendaten.

Die Themen sind:

  • Rechtsgrundlagen (nDSG 34)
  • Gemeinsame Datenbearbeitung (nDSG 33)
  • Personendaten für nicht personenbezogene Zwecke (nDSG 39)
  • Pilotversuche (nDSG 35)
  • Bekanntgabe von Personendaten (nDSG 36)
  • Anbietungspflicht (nDSG 38)
  • Privatrechtliche Tätigkeit (nDSG 30 ff. DSG)

Ansprüche und Verfahren (nDSG 41 / Verfahren nach VwVG)

Für den Normeninhalt wird auf die nachfolgend wiedergegebenen Texte verwiesen.

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