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Datenschutzrecht

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Persönlichkeitsverletzung + Rechtfertigungsgründe

Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Datenschutz ist ein Persönlichkeitsschutz.

Das DSG führt aus, unter welchen Voraussetzungen eine Datenbearbeitung zu einer Persönlichkeitsverletzung und unter welchen Voraussetzungen eine Persönlichkeitsverletzung gerechtfertigt sein kann (vgl. nDSG 30 f.):

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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte


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