– nDSG 67 –
- Staatsverträge betreffend die internationale Zusammenarbeit
zwischen Datenschutzbehörden (lit. a)
- Internationale Zusammenarbeit durch den EDÖB
- Staatsverträge betreffend die gegenseitige Anerkennung eines angemessenen Schutzes für die Bekanntgabe von Personendaten ins Ausland (lit. b)
- DSV Anhang 1