Das DSG enthält diverse Grundsätze, die die rechtskonforme Datenbearbeitung bestimmen:
- Grundsatz der Rechtmässigkeit
- Grundsatz von Treu und Glauben
- Grundsatz der Verhältnismässigkeit
- Grundsatz der Zweckbindung
- Grundsatz der Transparenz resp. der Erkennbarkeit
- Grundsatz der Datenrichtigkeit
- Grundsatz der Datensicherheit
Jede Personendaten-Bearbeitung ist auf die Einhaltung dieser Grundsätze:
- zu planen
- laufend zu überprüfen bzw. zu überwachen
- während des Datenkreislaufs sicherzustellen.