Das totalrevidierte DSG ist anwendbar auf:
- alle Unternehmen mit Sitz in der Schweiz oder
- alle Unternehmen mit sich in der Schweiz auswirkender Datenbearbeitung.
Rechtsform, Grösse und Tätigkeitsbereich des Unternehmens sind für die Betroffenheit dabei ohne Belang.
Die Verbreitung ist angesichts des Geltungsbereichs ganz erheblich:
- Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich
- Schutz aller Personendaten natürlicher Personen
- Räumlicher Geltungsbereich
- Es gilt das «Auswirkungsprinzip»:
- Das nDSG wirkt nicht nur auf Sachverhalte, die sich in der Schweiz auswirken, sondern auch auf jene, die für die Schweiz im Ausland veranlasst wurden.
- Es gilt das «Auswirkungsprinzip»: