Allgemeines
Als Ausfluss des Persönlichkeitsschutzes haben betroffene Personen weitere Rechte, nämlich:
- Auskunftsrechte
- Grundlagen
- BV 13
- Auskunftsrechts-Bestimmungen von nDSG 25 ff.
- Grundsatz
- Es handelt sich hierbei um den Grundpfeiler des Datenschutzrechts.
- Funktion
- Das Auskunftsrecht dient der
- Überprüfung der Rechtmässigkeit der Datenbearbeitung
- Berichtigung
- Löschung
- Das Auskunftsrecht dient der
- Verweigerung, Einschränkung und Aufschub
- unter gewissen Voraussetzungen (vgl. nDSG 26)
- Spezialbestimmungen für Medien
- unter bestimmten Bedingungen (vgl. nDSG 27)
- Grundlagen
- Datenherausgabe- und -übertragung-Rechte
- Grundlagen
- BV 97 Abs. 1
- Datenportabilitäts-Normen von nDSG 28 f.
- Grundsatz
- Die Datenportabilität dient der Selbstbestimmung der betroffenen Person.
- Funktion
- Recht, gewisse Daten in elektronischer Form zu erhalten, um sie in anderer Umgebung ohne Aufwand weiterverwenden zu können.
- Einschränkungen
- normenverweis auf die Einschränkungsgründe beim Auskunftsrecht.
- Grundlagen
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:ZivilprozessEinleitung: Zivilprozess / Zivilprozessrec...Autoren:Einzelfirma / Einzelunternehmen ...Einleitung zu Einzelfirma / Einzelunterneh...Autoren:Gesellschaft mit beschränkter Ha...Einleitung zur GmbHAutoren:VersatzpfandEinleitung zum VersatzpfandAutoren:ImmobilienbesteuerungImmobilien versteuern in der Schweiz / Imm...Autoren:Geschwindigkeitskontrolle / Rada...Einleitung zur Geschwindigkeitskontrolle /...
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht