- Grundsatz
- Der Verantwortliche kann die Herausgabe oder Übertragung der Personendaten aus den in nDSG 26 Abs. 1 und 2 (Verweigerung beim Auskunftsrecht) aufgeführten Gründen verweigern, einschränken oder aufschieben (vgl. nDSG 29 Abs. 1).
- Begründungspflicht für Verweigerung, Einschränkung oder Aufschub
- Der Verantwortliche hat zu begründen, warum er die Herausgabe oder Übertragung verweigert, einschränkt oder aufschiebt (vgl. nDSG 29 Abs. 2).
Die Details von nDSG 29
Art. 29 nDSG Einschränkungen des Rechts auf Datenherausgabe oder -übertragung
1 Der Verantwortliche kann die Herausgabe oder Übertragung der Personendaten aus den in Artikel 26 Absätze 1 und 2 aufgeführten Gründen verweigern, einschränken oder aufschieben.
2 Der Verantwortliche muss angeben, weshalb er die Herausgabe oder Übertragung verweigert, einschränkt oder aufschiebt.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Nachbarrecht / Nachbarschaftsrec...Einleitung zum Thema Nachbarrecht / Nachba...Autoren:Immobilien schlüsselfertigEinleitung zu Immobilien schlüsselfertigAutoren:Überstunden und ÜberzeitEinleitung zu Überstunden / ÜberzeitAutoren:SicherungszessionEinleitung zur SicherungszessionAutoren:Umstrukturierung von GesellschaftenEinleitung zur UmstrukturierungAutoren:AutorechtEinleitung zum Autorecht
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht