Das DSG enthält persönliche, sachliche und räumliche Geltungsbereiche (vgl. DSG 2 f.):
- Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich (vgl. DSG 2)
- Das DSG gilt für die Bearbeitung von Personendaten natürlicher Personen durch:
- private Personen;
- Es ist nicht anwendbar auf:
- Personendaten, die von einer natürlichen Person ausschliesslich zum persönlichen Gebrauch bearbeitet werden;
- Personendaten, die von den eidgenössischen Räten und den parlamentarischen Kommissionen im Rahmen ihrer Beratungen bearbeitet werden;
- Personendaten, die bearbeitet werden durch institutionelle Begünstigte nach Artikel 2 Absatz 1 des Gaststaatgesetzes vom 22. Juni 2007, die in der Schweiz Immunität von der Gerichtsbarkeit geniessen.
- Das DSG gilt für die Bearbeitung von Personendaten natürlicher Personen durch:
- Räumlicher Geltungsbereich (vgl. DSG 3)
- Allgemein
- Das DSG gilt für Sachverhalte, die sich in der Schweiz auswirken, auch wenn sie im Ausland veranlasst werden.
- IPRG
- Für privatrechtliche Ansprüche gilt das Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG).
- StGB
- Vorbehalten bleiben ferner die Bestimmungen zum räumlichen Geltungsbereich des Strafgesetzbuchs (StGB).
- Allgemein
Hinweis
- Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich
- Das revDSG hat folgende Neuigkeit gebracht:
- Kein Schutz mehr für die Personendaten juristischer Personen
- Schutz nur noch der Personendaten natürlicher Personen
- Datenschutzverpflichtet sind:
- alle Unternehmen mit Sitz in der Schweiz oder
- alle Unternehmen mit sich in der Schweiz auswirkender Datenbearbeitung.
- wobei Rechtsform, Grösse und Tätigkeitsbereich des Unternehmens ohne Belang sind
- Das revDSG hat folgende Neuigkeit gebracht:
- Räumlicher Geltungsbereich
- Es gilt neu das sog. Auswirkungsprinzip»:
- Das revDSG soll nicht nur auf Sachverhalte wirken, die sich in der Schweiz auswirken, auch auf jene, die im Ausland veranlasst wurden.
- Es gilt neu das sog. Auswirkungsprinzip»:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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