Das erste Datenschutzgesetz des Bundes (Bundesgesetz über den Datenschutz vom 19.06.1992) ist am 01.06.1993 in Kraft getreten.
Es folgten verschiedene Teilrevisionen.
Der Bundesrat (BR) fasste bereits früh eine Totalrevision des DSG ins Auge. Es folgte aber eine Phase von Vorstössen und langer Diskussionen, v.a. ausgelöst durch das sich in den 1990er-Jahren etablierte Internet, welches durch die rasante Entwicklung neue technologische Entwicklungen im Bereich der Datenbearbeitung hervorbrachte und die betroffenen Personen vor immer wieder neue Herausforderungen stellte.
Literatur
- BAERISWYL BRUNO / PÄRLI KURT / BLONSKI DOMINIKA (Hrsg.), Stämpflis Handkommentar Datenschutzgesetz (DSG), 2. Auflage, Bern 2023, S. 1 ff.
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