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Datenschutzrecht

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Verfahren vor EDÖB

Rechtsgebiet:
Datenschutzrecht
Stichworte:
Datenschutz, Datenschutzrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das 6. Kapitel des nDSG enthält Normen, welche nur für die Bundesorgane gelten.

Im Wesentlichen werden die Anforderungen konkretisiert:

  • an die Rechtsgrundlagen bei der Bearbeitung von Personendaten;
  • an die Bekanntgabe der Personendaten.

Die Themen sind:

  • Rechtsgrundlagen (nDSG 34)
  • Gemeinsame Datenbearbeitung (nDSG 33)
  • Personendaten für nicht personenbezogene Zwecke (nDSG 39)
  • Pilotversuche (nDSG 35)
  • Bekanntgabe von Personendaten (nDSG 36)
  • Anbietungspflicht (nDSG 38)
  • Privatrechtliche Tätigkeit (nDSG 30 ff. DSG)

Ansprüche und Verfahren (nDSG 41 / Verfahren nach VwVG)

Für den Normeninhalt wird auf die nachfolgend wiedergegebenen Texte verwiesen.

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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