Einsatzvarianten
Typische Fälle von freier Mitarbeit sind:
- Kadermitarbeiter, die wegen Kostenprogrammen frühpensioniert werden und deren Know-how on the job transmittiert werden soll;
- Part-time-Funktionen (Führungskräfte oder Fachpersonal)
- bei Start-ups
- bei Ansiedlungsunternehmen (start-up einer ausländischen Mutter, die in der Schweiz am Struktur- und Kundenportfolio-Aufbau ist und dabei noch keinen Geschäftsführer im Anstellungsverhältnis einsetzen will)
- bei Kleinbetrieben
- befristete Projekteinsätze (ev. mit Teilzeitpensum) für
- Projektmanagement
- Leitung Stellenabbau
- Unternehmenssanierung/Troubleshooting
- Repräsentant (zB für eine ausländische Unternehmung)
- Seminarreferent/Coach bei einem Institut oder bei einer Seminarorganisation.
Typus
Allen diesen Einsatzvarianten ist eigen, dass die Funktionen durch
- eine unternehmerisch denkende Person
- ohne eigenes Personal (one-man-show)
- im Auftragsverhältnis
- leistungsabhängig oder gar gegen Erfolgshonorar besetzt werden soll,
- die voraussichtlich nur befristet oder in einem Teilzeitpensum Beschäftigung bieten wird und
- bei der eine Mehrfachbeschäftigung, falls die Leistung nach Preis, Qualität und Zeit bzw. Termin korrekt erbracht wird, nicht stört.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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