Voraussetzungen
Ist ein „freier Mitarbeiter“ gemäss Gesamtschau wie ein Arbeitnehmer in die Unternehmerorganisation eingegliedert, ist eine sog. „Scheinselbständigkeit“ gegeben.
Arbeitsrecht
Scheinselbständige können bei der Geltendmachung ihrer Rechte die Regeln des Arbeitsrechts anwenden.
Sozialversicherung
Bereits zuvor, d.h. bei der Erhebung der Sozialversicherungsbeiträge, werden die Sozialversicherer, die jedoch einen engeren Kriterienkatalog besitzen (zusätzlich wird die Zahl der Auftraggeber des Freelancers berücksichtigt), die Scheinselbständigkeit geltend gemacht haben.
Literatur
- Allgemein
- KIESER UELI, Schweizerisches Sozialversicherungsrecht , 2. Auflage, Zürich / St. Gallen 2017
- Abgrenzung selbständige und unselbständige Erwerbstätigkeit
- LANZ RAPHAEL, Die Abgrenzung der selbständigen von der unselbständigen Erwerbstätigkeit im Sozialversicherungs-, Steuer- und Zivilrecht, in: AJP/PJA 12/1997, S. 1463 ff.
Judikatur
- BGer 8C_599/2018 vom 12.03.2019