Rechte und Pflichten des Auftraggebers
gemäss Auftragsrecht: OR 394 ff.: Der einfache Auftrag
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Rechte und Pflichten des Beauftragten
gemäss Auftragsrecht: OR 394 ff.: Der einfache Auftrag
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Tipp für Auftraggeber:
Die Auswahl, Instruktion und Überwachung eines Beauftragten / Beraters hat sorgfältig zu erfolgen.
- Beraterwahl | berater.ch
- Beraterinstruktion | berater.ch
- Beraterüberwachung | berater.ch
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