Bei den Vertragsformen des Werkvertrags und des einfachen Auftrags muss vorerst geklärt werden, ob die arbeitsleistende Person selbstständig oder unselbstständige erwerbend ist.
Zentrale Elemente sind:
- Die betriebswirtschaftlichen Abhängigkeiten
- die arbeitsorganisatorische Abhängigkeiten
- die wirtschaftlichen Abhängigkeiten
- die frei gewählte Organisation
- das fehlende Unternehmerrisiko.
Der Selbständigerwerbende kann grundsätzliche selbständig und unabhängig beliebig verfügen über:
- die Gestaltung der innerbetrieblichen Abläufe
- die Auswahl seiner Mitarbeiter
- die Pflege der Geschäftsbeziehungen
- seine Zeit.
In dieser Hinsicht ist auch beim Abschluss eines Werkvertrags Vorsicht geboten, nämlich dann,
- wenn sich der Arbeitnehmer nicht in eine fremde Arbeitsorganisation eingliedert,
- aber trotzdem wirtschaftlich stark vom Vertragspartner abhängig ist.
In solchen Fällen gelangen beispielsweise die zwingenden Vorschriften über den Kündigungsschutz des Arbeitsrechtes trotzdem zur Anwendung (vgl. Rehbinder, 2002).
Weiterführende Informationen
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Irreguläres PfandrechtEinleitung zu Irreguläres PfandrechtAutoren:GlobalzessionEinleitung zur GlobalzessionAutoren:VerlagsvertragEinleitung zum VerlagsvertragAutoren:Personalverleih / TemporärarbeitEinleitung zu Personalverleih / Temporärar...Autoren:ArbeitgebertodEinleitung zum ArbeitgebertodAutoren:SicherungshinterlegungEinleitung zur Sicherungshinterlegung
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht