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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

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Geschäftsführung

Rechtsgebiet:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Stichworte:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung, GmbH
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Für Geschäftsführung und Vertretung sieht die GmbH eine sog. „Selbstorganschaft“ vor:

  • Die Gesellschafter führen die Geschäftsführung gemeinsam aus (vgl. OR 809 Abs. 1 Satz 1)
  • Ausnahme
    • Abweichende Statutenbestimmung (vgl. OR 809 Abs. 1 Satz 2)
    • Wahrnehmung der Geschäftsführung von einem einzigen oder wenigen (aber nicht allen) Gesellschaftern wahrgenommen
    • Wahrnehmung der Geschäftsführung von einem Dritten, der nicht Gesellschafter ist (≠ sog. „Drittorganschaft“).

Die Geschäftsführung wird durch folgende Kautelen bestimmt:

» Bestellung der Geschäftsführer

  • Selbstorganschaft (dispositiver Natur)
  • Drittorganschaft
  • Delegation der Geschäftsführung

» Geschäftsführungs-Vorsitzender

» Aufgaben der Geschäftsführung

» Rechte der Geschäftsführer

» Pflichten der Geschäftsführer

» Beschlussfassung

» Einsichts- und Kontrollrecht nicht geschäftsführender Gesellschafter

» Beendigung der Geschäftsführung

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