Grundpfandrecht
= Pfandrecht an Grundstücken (Liegenschaften, im Grundbuch aufgenommene selbständige und dauernde Rechte, Bergwerke und Miteigentumsanteile an Grundstücken) zur Forderungssicherung oder Kapitalanlage
Fahrnispfandrecht
= Pfandrecht an beweglichen Sachen zur Forderungssicherung
Weiterführende Informationen: Besicherungs-Arten
Forderungspfandrecht
= Pfandrecht an Forderungen oder sonstigen Ansprüchen zur Forderungssicherung
Sicherungsübereignung
= Institut der Kreditsicherung durch treuhänderische Übertragung des Eigentums (bei Grundpfandrechten in der Regel Schuldbriefe)
Weiterführende Informationen
- Besicherungs-Arten
- Sicherungsübereignung | sicherungsuebereignung.ch
- Keine Arrestlegung bei Sicherungsübereignung (umstritten);
- vgl. auch Arrest
Bauhandwerkerpfandrecht
= gesetzliches Pfandrecht an Grundstücken (Liegenschaften, im Grundbuch aufgenommene selbständige und dauernde Rechte, Bergwerke und Miteigentumsanteile an Grundstücken) zur Sicherung einer Werklohnforderung
Weiterführende Informationen
Verkäuferpfandrecht
= gesetzliches Pfandrecht an Grundstücken (Liegenschaften, im Grundbuch aufgenommene selbständige und dauernde Rechte, Bergwerke und Miteigentumsanteile an Grundstücken) zur Sicherung der Verkäuferforderung aus einem Grundstückverkauf
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Grundsteuerpfandrecht
= gesetzliches Pfandrecht an Grundstücken (Liegenschaften, im Grundbuch aufgenommene selbständige und dauernde Rechte, Bergwerke und Miteigentumsanteile an Grundstücken) zur Sicherung von Grundsteuern (Grundstückgewinnsteuer, Handänderungssteuer oder Liegenschaftensteuer)
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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