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Grundpfandrecht

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Abgrenzungen

Rechtsgebiet:
Grundpfandrecht
Stichworte:
Grundpfandrecht (Hypothek)
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundpfandrecht

=   Pfandrecht an Grundstücken (Liegenschaften, im Grundbuch aufgenommene selbständige und dauernde Rechte, Bergwerke und Miteigentumsanteile an Grundstücken) zur Forderungssicherung oder Kapitalanlage

Weiterführende Informationen: Besicherungs-Arten

Fahrnispfandrecht

=   Pfandrecht an beweglichen Sachen zur Forderungssicherung 

Weiterführende Informationen: Besicherungs-Arten

Forderungspfandrecht

=   Pfandrecht an Forderungen oder sonstigen Ansprüchen zur Forderungssicherung

Sicherungsübereignung

=   Institut der Kreditsicherung durch treuhänderische Übertragung des Eigentums (bei Grundpfandrechten in der Regel Schuldbriefe)

Bauhandwerkerpfandrecht

=   gesetzliches Pfandrecht an Grundstücken (Liegenschaften, im Grundbuch aufgenommene selbständige und dauernde Rechte, Bergwerke und Miteigentumsanteile an Grundstücken) zur Sicherung einer Werklohnforderung

Verkäuferpfandrecht

=   gesetzliches Pfandrecht an Grundstücken (Liegenschaften, im Grundbuch aufgenommene selbständige und dauernde Rechte, Bergwerke und Miteigentumsanteile an Grundstücken) zur Sicherung der Verkäuferforderung aus einem Grundstückverkauf

Weiterführende Informationen

Grundsteuerpfandrecht

=   gesetzliches Pfandrecht an Grundstücken (Liegenschaften, im Grundbuch aufgenommene selbständige und dauernde Rechte, Bergwerke und Miteigentumsanteile an Grundstücken) zur Sicherung von Grundsteuern (Grundstückgewinnsteuer, Handänderungssteuer oder Liegenschaftensteuer) 

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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