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Grundpfandrecht

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Gläubigerwechsel

Rechtsgebiet:
Grundpfandrecht
Stichworte:
Grundpfandrecht (Hypothek)
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Veräussert der Kreditgeber seine Kreditforderung bzw. den Schuldbrief an einen Dritten, ergibt sich folgendes Prozedere:

Papier-Schuldbrief

Grundpfandverhältnis

  • Gegenstand
    • Schuldbriefverkauf
  • Transaktion
    • Wertpapier-Kaufvertrag über Schuldbrief (Verpflichtungsgeschäft)
    • Schuldbriefübergabe (Besitzesübergabe) und bei Namenschuldbrief unter Anbringung des Indossaments (Verfügungsgeschäft)
    • Notifikation an den Schuldner

Faustpfandverhältnis

  • Gegenstand
    • Forderungsverkauf, samt Nebenrecht (Faustpfand an Schuldbrief)
  • Transaktion
    • Forderungskaufvertrag / Abtretung, inkl. Nebenrecht (Schuldbriefpfand) (Verpflichtungsgeschäft)
    • Schuldbriefübergabe (Besitzesübergabe) und bei Namenschuldbrief unter Anbringung des Indossaments (Verfügungsgeschäft)
    • Notifikation an den Schuldner

Sicherungsübereignung

  • Gegenstand
    • Forderungsverkauf
  • Transaktion
    • Forderungskaufvertrag mit Vertragsübertragung Sicherungsübereignungsvereinbarung (Verpflichtungsgeschäft)
    • Schuldbriefübergabe (Besitzesübergabe) und bei Namenschuldbrief unter Anbringung des Indossaments (Verfügungsgeschäft)
    • Notifikation an den Schuldner

Register-Schuldbrief

  • Gegenstand
    • Forderungsverkauf des Register-Schuldbriefs
  • Transaktion
    • Forderungskaufvertrag (Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft)
    • Eintragung neuer Gläubiger im Grundbuch?
    • Notifikation an den Schuldner

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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