Veräussert der Kreditgeber seine Kreditforderung bzw. den Schuldbrief an einen Dritten, ergibt sich folgendes Prozedere:
Papier-Schuldbrief
Grundpfandverhältnis
- Gegenstand
- Schuldbriefverkauf
- Transaktion
- Wertpapier-Kaufvertrag über Schuldbrief (Verpflichtungsgeschäft)
- Schuldbriefübergabe (Besitzesübergabe) und bei Namenschuldbrief unter Anbringung des Indossaments (Verfügungsgeschäft)
- Notifikation an den Schuldner
Faustpfandverhältnis
- Gegenstand
- Forderungsverkauf, samt Nebenrecht (Faustpfand an Schuldbrief)
- Transaktion
- Forderungskaufvertrag / Abtretung, inkl. Nebenrecht (Schuldbriefpfand) (Verpflichtungsgeschäft)
- Schuldbriefübergabe (Besitzesübergabe) und bei Namenschuldbrief unter Anbringung des Indossaments (Verfügungsgeschäft)
- Notifikation an den Schuldner
Sicherungsübereignung
- Gegenstand
- Forderungsverkauf
- Transaktion
- Forderungskaufvertrag mit Vertragsübertragung Sicherungsübereignungsvereinbarung (Verpflichtungsgeschäft)
- Schuldbriefübergabe (Besitzesübergabe) und bei Namenschuldbrief unter Anbringung des Indossaments (Verfügungsgeschäft)
- Notifikation an den Schuldner
Register-Schuldbrief
- Gegenstand
- Forderungsverkauf des Register-Schuldbriefs
- Transaktion
- Forderungskaufvertrag (Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft)
- Eintragung neuer Gläubiger im Grundbuch?
- Notifikation an den Schuldner
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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