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Home-Office Arbeit

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Heimarbeitsvertrag

Rechtsgebiet:
Home-Office Arbeit
Stichworte:
Arbeit, Arbeiten, Home-Office Arbeit, Homeoffice
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

=   Durch den Heimarbeitsvertrag verpflichtet sich der Arbeitnehmer (Heimarbeitnehmer) die ihm übertragenen Arbeiten in seiner Wohnung allein oder zusammen mit Familienangehörigen gegen Lohn für den Arbeitgeber zu erledigen

Die Arbeitsort-Elemente i.w.S. – für die Abgrenzung von Heimarbeits- und Home Office-Vertrag – sind:

  • Ort der Arbeitsausführung
    • Home Office-Arbeitsvertrag
      • vom Arbeitgeber bestimmter Raum (Gesundheitsschutz), mit von ihm gestellter oder separat entschädigter Infrastruktur
    • Heimarbeitsvertrag
      • vom Heimarbeiter bestimmter Raum
  • Ausführung von Arbeit
    • Home Office-Arbeitsvertrag
      • durch Arbeitnehmer alleine
    • Heimarbeitsvertrag
      • durch den Heimarbeiter selbständig oder mit Unterstützung von Familienangehörigen
  • Arbeitsausführung für den Arbeitgeber
  • Entgeltlichkeit Arbeitsausführung

Zusätzliche Abgrenzungskriterien bestehen im:

  • Leistungsgegenstand
    • Home Office-Arbeitsvertrag
      • Erstellung eines Arbeitsergebnisses
    • Heimarbeitsvertrag
      • Übergabe eines Arbeitsergebnisses an den Arbeitgeber bei Beendigung
  • Subordinationsverhältnis
    • Home Office-Arbeitsvertrag
      • Abgesehen von der online-Erreichbarkeit während der Arbeitsausführung und der elektronischen Verfügbarkeit Eingliederung in die Arbeitsorganisation wie ein Arbeitnehmer mit Arbeitsplatz in der Unternehmenszentrale
    • Heimarbeitsvertrag
      • Weniger ausgeprägtes Subordinationsverhältnis

Home Office-Arbeit unter den Heimarbeitsvertrags-Regeln

Auf die im Home Office geleisteten Arbeiten Heimarbeitsrecht angewandt werden, wenn folgende Gemeinsamkeiten von Home Office- und Heimarbeits-Leistungen bestehen:

  • Arbeitsleistungen ohne Interaktionen des Arbeitgebers oder
  • selbständige Arbeitsweise oder
  • Kontrolle der so geschaffenen Arbeitsergebnisse erst nach deren Beendigung.

Literatur

  • FRANZ WALDNER CAROLINE, Die Heimarbeit aus rechtlicher und historischer Sicht, Basel 1994

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