= Durch den Heimarbeitsvertrag verpflichtet sich der Arbeitnehmer (Heimarbeitnehmer) die ihm übertragenen Arbeiten in seiner Wohnung allein oder zusammen mit Familienangehörigen gegen Lohn für den Arbeitgeber zu erledigen
Die Arbeitsort-Elemente i.w.S. – für die Abgrenzung von Heimarbeits- und Home Office-Vertrag – sind:
- Ort der Arbeitsausführung
- Home Office-Arbeitsvertrag
- vom Arbeitgeber bestimmter Raum (Gesundheitsschutz), mit von ihm gestellter oder separat entschädigter Infrastruktur
- Heimarbeitsvertrag
- vom Heimarbeiter bestimmter Raum
- Home Office-Arbeitsvertrag
- Ausführung von Arbeit
- Home Office-Arbeitsvertrag
- durch Arbeitnehmer alleine
- Heimarbeitsvertrag
- durch den Heimarbeiter selbständig oder mit Unterstützung von Familienangehörigen
- Home Office-Arbeitsvertrag
- Arbeitsausführung für den Arbeitgeber
- Entgeltlichkeit Arbeitsausführung
Zusätzliche Abgrenzungskriterien bestehen im:
- Leistungsgegenstand
- Home Office-Arbeitsvertrag
- Erstellung eines Arbeitsergebnisses
- Heimarbeitsvertrag
- Übergabe eines Arbeitsergebnisses an den Arbeitgeber bei Beendigung
- Home Office-Arbeitsvertrag
- Subordinationsverhältnis
- Home Office-Arbeitsvertrag
- Abgesehen von der online-Erreichbarkeit während der Arbeitsausführung und der elektronischen Verfügbarkeit Eingliederung in die Arbeitsorganisation wie ein Arbeitnehmer mit Arbeitsplatz in der Unternehmenszentrale
- Heimarbeitsvertrag
- Weniger ausgeprägtes Subordinationsverhältnis
- Home Office-Arbeitsvertrag
Home Office-Arbeit unter den Heimarbeitsvertrags-Regeln
Auf die im Home Office geleisteten Arbeiten Heimarbeitsrecht angewandt werden, wenn folgende Gemeinsamkeiten von Home Office- und Heimarbeits-Leistungen bestehen:
- Arbeitsleistungen ohne Interaktionen des Arbeitgebers oder
- selbständige Arbeitsweise oder
- Kontrolle der so geschaffenen Arbeitsergebnisse erst nach deren Beendigung.
Literatur
- FRANZ WALDNER CAROLINE, Die Heimarbeit aus rechtlicher und historischer Sicht, Basel 1994