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Home-Office Arbeit

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Arbeitnehmer-HOA-Anspruch?

Rechtsgebiet:
Home-Office Arbeit
Stichworte:
Anspruch, Arbeit, Arbeiten, Gleichbehandlungsanspruch, Gleichstellungsgesetz, Home-Office Arbeit, Homeoffice
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Arbeitnehmer hat von Gesetzes wegen keinen Anspruch auf Leistung von Home Office-Arbeit.

Ein solcher Anspruch lässt sich auch nicht herleiten aus:

  • dem allgemeinen Gleichbehandlungsanspruch (OR 328)
  • dem Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz, GlG; SR 151.1) vom 24.03.1995

Oft stellt sich die „Anspruchsfrage“ deshalb, weil der Arbeitgeber (bestimmten) HOA-Mitarbeitern Sonderprivilegien einräumte. Eine gewisse Zurückhaltung mit solchen Privilegien ist dem Arbeitgeber zu empfehlen, einerseits wegen des Betriebsklimas, andererseits wegen der Grundsätze des Gleichstellungsgesetzes, die eben, wenn die Privilegien (zufälligerweise) nur Männern gewährt wurden, doch noch, aber unter diesem Aspekt, angerufen werden könnten.

Literatur

  • Gleichbehandlungsanspruch nach OR 328
    • STREIFF ULLIN / VON KAENEL ADRIAN / RUDOLF ROGER, Arbeitsvertrag, Praxiskommentar zu Art. 319 – 362 OR, 6. Auflage, Zürich 2012, N 20 zu OR 322 und N 12 zu OR 328
    • PORTMANN WOLFGANG, Basler Kommentar, N 30 zu OR 328
  • Gleichbehandlungsanspruch nach Gleichstellungsgesetz
    • GlG-FREIVOGEL, N 1 zu GlG 3

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