Stellt der Arbeitnehmer bei der Home Office-Arbeit die Arbeitsinfrastruktur (BYOD oder UYOD, vgl. BYOD (Bring Your Own Device) / Arbeitnehmerinfrastruktur), so sind ihm die Kosten zu ersetzen, sofern und soweit nicht etwas anderes verabredet ist:
Definition
- BYOD-Kosten = Kosten aus dem Betrieb, Unterhalt und der Erneuerung der Arbeitnehmer-Infrastruktur
Grundlage
- OR 327
- OR 327a
Rechtsnatur
- Dispositives Recht
- Gestaltungsfreiheit
- Kostentragungspflicht des Arbeitgebers ist nicht zwingend
- Von den Kostentragungsregeln kann durch Vertrag oder Übung abgewichen werden
Kostentragung
Grundsatz: Kostentragungspflicht des Arbeitgebers
- Kostentragungspflicht durch Arbeitgeber (OR 327 Abs. 2)
- Eventualiter
- Vergütungsanspruch als Auslagenersatz (vgl. OR 327a), wenn der Arbeitgeber von BYOD wusste oder hätte wissen müssen, v.a. dann, wenn der Arbeitnehmer planmässig zu Hause arbeitet
- Der Arbeitgeber müsste widersprechen, will er nicht für die Arbeitnehmerinfrastruktur haften
- Eventualiter
- Kein Kostenersatzanspruch nach OR 327
- Der Arbeitnehmer kann keine Vergütung nach OR 327 verlangen, wenn er gegen den erklärten Willen des Arbeitgebers und ohne dessen Einverständnis statt des zur Verfügung gestellten Arbeitgeber-Computers seinen eigenen verwendet
- Ersatzanspruch möglicherweise nach den Regeln der ungerechtfertigten Bereicherung (OR 62 ff.); vgl.
- Vgl. hiezu Ungerechtfertigte Bereicherung
- Der Arbeitnehmer kann keine Vergütung nach OR 327 verlangen, wenn er gegen den erklärten Willen des Arbeitgebers und ohne dessen Einverständnis statt des zur Verfügung gestellten Arbeitgeber-Computers seinen eigenen verwendet
Ausnahmen von der BYOD-Kostentragungspflicht des Arbeitgebers
- Allgemeines
- Eine Abweichung von der Arbeitgeber-Kostentragungspflicht kann sich ergeben aus:
- Vertrag
- Übung
- Eine Abweichung von der Arbeitgeber-Kostentragungspflicht kann sich ergeben aus:
- Vertragliche Wegbedingung der Kostentragung
- Definition
- Abrede, wonach der Arbeitnehmer seine privaten Arbeitsmittel und das Material entschädigungslos zur Verfügung stellt
- Voraussetzung
- Rechtlich gültiger Ausschluss der Kostenüberwälzung auf den Arbeitgeber
- Beachtung des Gebots der Rücksichtnahme
- Rücksichtnahme des Arbeitgebers auf die vermögensrechtliche Situation des Arbeitnehmers
- Grundlage
- Fürsorgepflicht
- Vgl. hiezu auch Elemente der Fürsorgepflicht
- Bevorschussungspflicht von Anschaffungen, je nach Erneuerungsintervall und Kostenumfang
- Definition
- Keine Kostentragung infolge Übung
- Derzeit kann (noch) nicht von einer entschädigungsfreien von Arbeitnehmergeräten infolge Übung ausgegangen werden
- Vgl. ferner Übung (Verkehrssitte)
Kostenarten
- Beschaffungs- bzw. Bereitstellungskosten
- Unterhaltskosten
Beschaffungs- bzw. Bereitstellungskosten
- Grundsatz
- Kostentragungspflicht Arbeitgeber
- Ausnahmen: siehe oben, „Kostentragung, Ausnahmen von der BYOD-Kostentragungspflicht des Arbeitgebers“
- Bemessung der Entschädigung
- Allgemeiner Grundsatz
- vollumfänglicher Ersatz der entstandenen Beschaffungskosten
- Abrede
- Individuelle Regelung der Parteien im HOA-Arbeitsvertrag?
- Festsetzung im HOA-Reglement?
- Allgemeiner Grundsatz
- Bemessungsgrundlage
- Marktpreis der Arbeitsgeräte
- Umfang des Kostenersatzes
- Ausschliesslich geschäftliche Nutzung
- Ersatz 100 % der Beschaffungskosten
- Bei Doppelnutzung (geschäftliche und private Nutzung)
- Prozentuale Entschädigung im Verhältnis von Geschäfts- und Privatnutzung
- Empfehlenswert: Pauschalierung der Entschädigung der Geschäftsnutzung
- Ausschliesslich geschäftliche Nutzung
Unterhaltskosten
- Grundsatz
- Kostentragungspflicht Arbeitgeber
- Ausnahmen: siehe oben, „Kostentragung, Ausnahmen von der BYOD-Kostentragungspflicht des Arbeitgebers“
- Bemessung der Entschädigung
- Allgemeiner Grundsatz
- vollumfänglicher Ersatz der entstandenen Unterhaltskosten
- Abrede
- Individuelle Regelung der Parteien im HOA-Arbeitsvertrag?
- Festsetzung im HOA-Reglement?
- Allgemeiner Grundsatz
- Bemessungsgrundlage
- Grundsatz
- Effektive, nachgewiesene Unterhaltskosten
- Abgeschätzte Betriebskosten
- Empfehlenswert: Pauschalabgeltung
- Entscheid Geräteersatz anstelle Reparatur
- Absprache des Arbeitnehmers mit dem Arbeitgeber empfehlenswert
- Bei Doppelnutzung (Geschäft und Privat) lässt sich in der Regel nicht feststellen, ob der Gerätedefekt auf die Geschäfts- oder die Privatnutzung zurückzuführen ist
- Grundsatz
- Umfang des Kostenersatzes
- Ausschliesslich geschäftliche Nutzung
- Ersatz 100 % der Unterhaltskosten
- Bei Doppelnutzung (geschäftliche und private Nutzung)
- Prozentuale Entschädigung im Verhältnis von Geschäfts- und Privatnutzung
- Empfehlenswert: Pauschalierung der Entschädigung der Geschäftsnutzung
- Ausschliesslich geschäftliche Nutzung
Literatur
- Allgemein BYOD-Kostenersatz
- FANTI SEBSTIAN, Bref aperçu des aspects légaux du BYOD (Bring Your Own Device), in: Dunand Jean-Philippe / Mahon Pascal (Hrsg.), Internet au travail, Volume 5, Zürich 2014, S. 177
- STREIFF ULLIN / VON KAENEL ADRIAN / RUDOLF ROGER, Arbeitsvertrag, Praxiskommentar zu Art. 319 – 362 OR, 6. Auflage, Zürich 2012, N 3 zu OR 327
- PORTMANN WOLFGANG, Basler Kommentar, N 4 zu OR 327 + N 47 zu OR 328
- DOMENIG PASCAL, Homeoffice-Arbeit als besondere Erscheinungsform im Einzelarbeitsverhältnis, Bern 2016, S. 212
- Ausnahme vom BYOD-Kostenersatz
- Verwendung privater Arbeitsgeräte gegen den Willen des Arbeitgebers
- STREIFF ULLIN / VON KAENEL ADRIAN / RUDOLF ROGER, Arbeitsvertrag, Praxiskommentar zu Art. 319 – 362 OR, 6. Auflage, Zürich 2012, N 3 zu OR 327
- Übung (Verkehrssitte)
- PULVER BERNHARD / MAHON PASCAL / GUY-ÉCABERT CHRISTINE (Hrsg.), Aspect juridique du télétravail, Annexe au rapportet nouvelles formes de travail, in: Programme Technology Assessment, Conseil Suisse de la Science et de la Technologie, Bern 2000, Rz 214.2
- Verwendung privater Arbeitsgeräte gegen den Willen des Arbeitgebers
- Kostenersatz trotz unerlaubter BYOD-Verwendung
- STAEHELIN ADRIAN, Der Arbeitsvertrag (Art. 319-330a), in: Gauch Peter / Schmid Jörg (Hrsg.), Kommentar zum schweizerischen Zivilrecht (Zürcher Kommentar), Band 5: Obligationenrecht, Teilband V/2c, 4. Auflage, Bern 2013, N 6 zu OR 327
Weiterführende Informationen
- Heimarbeitsrecht
Ergänzende Informationen zum Heimarbeitsrecht (Sonderregelung für Heimarbeiter)
- HOA-Arbeitsleistungen kaufmännischer Art fallen gemäss Praxis nicht unter das Heimarbeitsrecht (vgl. hiezu auch HArG 5, 6 Abs. 2 und 2 sowie BOTSCHAFT HArG, in BBl 1980 II 294 ff.)
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