Der Trend zur Bereitstellung der Arbeitsgeräte durch den Arbeitnehmer läuft in der Praxis unter der Begrifflichkeit:
- „BYOD“ („Bring Your Own Device“).
Nach DOMENIG PASCAL, a.a.O., S. 203, FN 591 müsste der Einsatz privater Hilfsmittel im Home Office für berufliche Zwecke treffender unter folgendem Begriff bezeichnet werden:
- „UYOD“ („Use Your Own Device“).
Literatur
- DOMENIG PASCAL, Homeoffice-Arbeit als besondere Erscheinungsform im Einzelarbeitsverhältnis, Bern 2016, S. 203 ff.
- FANTI SEBSTIAN, Bref aperçu des aspects légaux du BYOD (Bring Your Own Device), in: Dunand Jean-Philippe / Mahon Pascal (Hrsg.), Internet au travail, Volume 5, Zürich 2014, S. 171
Judikatur
- TC VD JAR 2009, 663
Weiterführende Informationen
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Fristlose KündigungEinleitung zur fristlosen KündigungAutoren:Öffentliches PersonalrechtEinleitung zum öffentlichen PersonalrechtAutoren:LehrvertragEinleitung zum LehrvertragAutoren:VersetzungEinleitung zur VersetzungAutoren:AushilfsarbeitEinleitung zur AushilfsarbeitAutoren:EntsendungenEinleitung zu den Entsendungen
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht