Der Trend zur Bereitstellung der Arbeitsgeräte durch den Arbeitnehmer läuft in der Praxis unter der Begrifflichkeit:
- „BYOD“ („Bring Your Own Device“).
Nach DOMENIG PASCAL, a.a.O., S. 203, FN 591 müsste der Einsatz privater Hilfsmittel im Home Office für berufliche Zwecke treffender unter folgendem Begriff bezeichnet werden:
- „UYOD“ („Use Your Own Device“).
Literatur
- DOMENIG PASCAL, Homeoffice-Arbeit als besondere Erscheinungsform im Einzelarbeitsverhältnis, Bern 2016, S. 203 ff.
- FANTI SEBSTIAN, Bref aperçu des aspects légaux du BYOD (Bring Your Own Device), in: Dunand Jean-Philippe / Mahon Pascal (Hrsg.), Internet au travail, Volume 5, Zürich 2014, S. 171
Judikatur
- TC VD JAR 2009, 663
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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