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Home-Office Arbeit

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Begriffe BYOD / Arbeitnehmer-Infrastruktur

Rechtsgebiet:
Home-Office Arbeit
Stichworte:
Arbeit, Arbeiten, Home-Office Arbeit, Homeoffice
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Trend zur Bereitstellung der Arbeitsgeräte durch den Arbeitnehmer läuft in der Praxis unter der Begrifflichkeit:

  • „BYOD“ („Bring Your Own Device“).

Nach DOMENIG PASCAL, a.a.O., S. 203, FN 591 müsste der Einsatz privater Hilfsmittel im Home Office für berufliche Zwecke treffender unter folgendem Begriff bezeichnet werden:

  • „UYOD“ („Use Your Own Device“).

Literatur

  • DOMENIG PASCAL, Homeoffice-Arbeit als besondere Erscheinungsform im Einzelarbeitsverhältnis, Bern 2016, S. 203 ff.
  • FANTI SEBSTIAN, Bref aperçu des aspects légaux du BYOD (Bring Your Own Device), in: Dunand Jean-Philippe / Mahon Pascal (Hrsg.), Internet au travail, Volume 5, Zürich 2014, S. 171

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