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Home-Office Arbeit

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Treuepflicht

Rechtsgebiet:
Home-Office Arbeit
Stichworte:
Arbeit, Arbeiten, Home-Office Arbeit, Homeoffice
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Arbeitnehmer ist auch ohne BYOD-Abrede bzw. Übung gehalten, Arbeitsmittel und/ oder Material zur Verfügung zu stellen:

  • Bagatell-Anschaffungen
    • Arbeitsgeräte bzw. Material von geringem Wert
    • Beschaffungsverhältnismässigkeit
  • Dringlichkeits-Anschaffungen von bescheidenem Wert
    • Anwendungsfälle
      • Papier für die Fertigstellung bzw. den Printout eines Vertrages
      • Batterien oder Akku für ein Gerät

Der finanzielle Umfang ist weder im Gesetz, noch von der Lehre definiert. Daher gilt:

  • Beurteilung des Anschaffungswerts im individuell konkreten Einzelfall

Gesetzestexte

Literatur

  • Allgemein
    • DOMENIG PASCAL, Homeoffice-Arbeit als besondere Erscheinungsform im Einzelarbeitsverhältnis, Bern 2016, S. 203 ff.
  • Treuepflicht
    • STREIFF ULLIN / VON KAENEL ADRIAN / RUDOLF ROGER, Arbeitsvertrag, Praxiskommentar zu Art. 319 – 362 OR, 6. Auflage, Zürich 2012, N 3 zu OR 327
    • STAEHELIN ADRIAN, Der Arbeitsvertrag (Art. 319-330a), in: Gauch Peter / Schmid Jörg (Hrsg.), Kommentar zum schweizerischen Zivilrecht (Zürcher Kommentar), Band 5: Obligationenrecht, Teilband V/2c, 4. Auflage, Bern 2013, N 1 zu OR 327

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