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Home-Office Arbeit

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Treuepflicht

Rechtsgebiet:
Home-Office Arbeit
Stichworte:
Arbeit, Arbeiten, Home-Office Arbeit, Homeoffice
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Arbeitnehmer ist auch ohne BYOD-Abrede bzw. Übung gehalten, Arbeitsmittel und/ oder Material zur Verfügung zu stellen:

  • Bagatell-Anschaffungen
    • Arbeitsgeräte bzw. Material von geringem Wert
    • Beschaffungsverhältnismässigkeit
  • Dringlichkeits-Anschaffungen von bescheidenem Wert
    • Anwendungsfälle
      • Papier für die Fertigstellung bzw. den Printout eines Vertrages
      • Batterien oder Akku für ein Gerät

Der finanzielle Umfang ist weder im Gesetz, noch von der Lehre definiert. Daher gilt:

  • Beurteilung des Anschaffungswerts im individuell konkreten Einzelfall

Gesetzestexte

Literatur

  • Allgemein
    • DOMENIG PASCAL, Homeoffice-Arbeit als besondere Erscheinungsform im Einzelarbeitsverhältnis, Bern 2016, S. 203 ff.
  • Treuepflicht
    • STREIFF ULLIN / VON KAENEL ADRIAN / RUDOLF ROGER, Arbeitsvertrag, Praxiskommentar zu Art. 319 – 362 OR, 6. Auflage, Zürich 2012, N 3 zu OR 327
    • STAEHELIN ADRIAN, Der Arbeitsvertrag (Art. 319-330a), in: Gauch Peter / Schmid Jörg (Hrsg.), Kommentar zum schweizerischen Zivilrecht (Zürcher Kommentar), Band 5: Obligationenrecht, Teilband V/2c, 4. Auflage, Bern 2013, N 1 zu OR 327
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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