Checkliste: Beendigung Home Office-Arbeit + Kündigung
Die Beendigung der Home Office-Arbeit und Kündigung des Arbeitsverhältnisses folgt den nachgenannten Kautelen:
- Beendigung Home Office-Arbeit
- Einvernehmliche HOA-Beendigung
- Beachtung des Verzichtsverbots von OR 341 Abs. 1 i.V.m. OR 361 f.
- Einseitige Beendigung Home Office-Arbeit
- Arbeitgeber
- Arten
- Beendigung durch Weisung
- Beendigung aufgrund Versetzungsklausel
- Beendigung durch Änderungskündigung
- Folgen
- Rückgabe Arbeitsmittel
- Laptop
- Peripheriegeräte, falls kein BYOD (Bring your own device)
- Kein Retentionsrecht
- Unternehmensdokumente
- Übergabe oder Vernichtung firmeninterner Dokumente
- Datenmigration und Datenlöschung
- bei BYOD
- Löschungsbestätigung des HOA-Arbeitnehmers
- Spesen
- Fälligkeit aller Forderungen
- Anpassung der Spesenregelung
- Bereitstellung Arbeitsplatz in den Räumen des Arbeitgebers
- Rückkehrmöglichkeit des HOA-Arbeitnehmers
- Annahmeverzug, wenn der Arbeitgeber stellt keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt
- Rückgabe Arbeitsmittel
- Arten
- Arbeitgeber
- Arbeitnehmer
- Arten
- Eingeschränkte Beendigungsmöglichkeiten des Arbeitnehmers
- Beendigung der Home Office-Tätigkeit ohne Einverständnis des Arbeitgebers
- Arten
- Einvernehmliche HOA-Beendigung
- Kündigung Arbeitsverhältnis
- Kündigung
- Arbeitgeber
- Anwendung der allgemeinen Regeln der Arbeitgeberkündigung
- Arbeitnehmer
- Anwendung der normalen Regeln der Arbeitnehmerkündigung
- Arbeitgeber
- Befristetes Arbeitsverhältnis
- Arbeitsverhältnis endigt ohne Kündigung oder ohne weiteres am vereinbarten Datum des Arbeitsvertragsendes
- Konkurs des Arbeitgebers
- Eintritt oder Nichteintritt des Konkursamtes in den Arbeitsvertrag (SchKG 211)
- Tod des Arbeitgebers
- Wenn der Arbeitnehmer mit Rücksicht auf die Person des Arbeitgebers (natürliche Person, zB Einzelfirma etc.) das Arbeitsverhältnis eingegangen ist (= persönliche Bindung), beendet der Tod des Arbeitgebers auch das Home Office-Arbeitsverhältnis
- Tod des Arbeitnehmers
- Erlöschen des Home Office-Arbeitsvertrag von Gesetzes wegen
- Kündigung
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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