Die Merkmale eines Home Office-Arbeitsvertrags sind:
- Einzelarbeitszeit-Voraussetzungen
- Leistung von Arbeit
- Eingliederung in fremde Arbeitsorganisation (sog. subordinierte Stellung (auch: Subordinationsverhältnis))
- Dauerschuldverhältnis
- Entgeltlichkeit der Arbeitsleistung
- u.U. Arbeitsort
- Zusatzvoraussetzungen für Home Office-Arbeit
- Arbeitsort beim Arbeitnehmer zu Hause
- ev. vermindertes Subordinationsverhältnis
Computer-basierte Aufgabenstellungen sind nicht ein zwingendes Begriffsmerkmal.
Literatur
- DOMENIG PASCAL, Homeoffice-Arbeit als besondere Erscheinungsform im Einzelarbeitsverhältnis, Bern 2016, S. 33 ff.
Judikatur
- BGE 132 V 183, Erw. 2.2
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