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Home-Office Arbeit

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Begriff Home Office-Arbeitsvertrag

Rechtsgebiet:
Home-Office Arbeit
Stichworte:
Arbeit, Arbeiten, Home-Office Arbeit, Homeoffice
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Home Office-Arbeitsvertrag (EAV)   =   Einzelarbeitsvertrag (privatrechtlicher Schuldvertrag), der unmittelbar die Rechtsbeziehungen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer regelt, und zwar frei nach ihren übereinstimmenden Willen, wobei jedoch die Gestaltungs- und Inhaltsfreiheit durch zwingende Vorschriften des Arbeitsrechts, des Arbeitsschutzrechts, des kollektivrechtlichen Arbeitsrechts (GAV) und ggf. Betriebsordnungen beschränkt ist

Literatur

  • STREIFF ULLIN / VON KAENEL ADRIAN / RUDOLF ROGER, Arbeitsvertrag, Praxiskommentar zu Art. 319 – 362 OR, 6. Auflage, Zürich 2012, N 23 zu OR 319

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