Der Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages beruht – im Gegensatz zur einseitigen Arbeitgeber-Leistungsortbestimmung – auf einer neuen Abrede, was deren praktische Umsetzung erfahrungsgemäss begünstigt.
Sind sich die Parteien über die HOA-Tätigkeit und das HOA-Pensum einig, stellt sich die Frage nach den Regelungsgefässen:
- Home Office-Arbeitsvertrag (EAV)
- als Einzelarbeitsvertrag (EAV)
- Home Office-Reglement
- als vorformulierte, für den ganzen Betrieb einheitlich verbindliche HOA-Normierung
- Gesamtarbeitsvertrag
- als von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden überbetrieblich verbindliche Normierung der HOA
Literatur
- GISIN LEILA / SCHULZE HARTMUT / KNÖPFLI DANIEL / DEGENHARDT BARBARA (Hrsg.), Schweizerische Umfrage „Home Office 2012“ – Aktuelle Bedingungen sowie Vor- und Nachteile aus Sicht von Routiniers, Fachhochschule Nordwestschweiz, Olten 2012, S. 48 ff.
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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