LAWINFO

Konkubinat

QR Code

Prozedere

Rechtsgebiet:
Konkubinat
Stichworte:
Budget, Konkubinat, Kosten, nicht-eheliche Lebensgemeinschaften, Prozedere
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Suche nach einer beiderseits fairen und tragbaren Beitragsleistung führt über folgende Kaskade:

  1. Erstellung des persönlichen Budgets, durch jeden Konkubinatspartner für sich
    1. Budget persönlich
    2. Download
  2. Erstellung des Budgets für die gemeinsamen Kosten
    1. Budget Konkubinat
    2. Download
    3. vgl. auch
      1. Konkubinatsbudget
      2. Gemeinsame Kosten
  3. Suche nach je einem fairen Beitrag an die gemeinsamen Kosten
    1. nach Verursacherprinzip
    2. nach Köpfen
    3. nach Leistungsfähigkeit
      1. Aufteilung Kostentragung im Verhältnis zum jeweiligen Einkommen abzüglich Steuerpflichten
      2. Berücksichtigung Naturalbeitrag des den Haushalt führenden Partners
    4. auch
      1. Beitragsfestsetzung
      2. Veränderte Verhältnisse
  4. Tragbarkeitsprüfung durch beide Partner je für sich
    1. auf Basis des persönlichen Budgets
    2. Ergebnisbesprechung
  5. Schriftliche Niederlegung im Konkubinatsvertrag
    1. Betrag des Beitrags
    2. Berechnungsgrundlage

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.