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Konkursverwertung

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Anteile an Gemeinschaftsvermögen

Rechtsgebiet:
Konkursverwertung
Stichworte:
Konkursverwertung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

In der Konkursmasse können sich auch Anteile an einem Gemeinschaftsvermögen befinden, die zu liquidieren sind:

  • Definition
    • Anteile an Gemeinschaftsvermögen =   Anteil am Vermögen einer gesamthandschaftlich organisierten Einheit
  • Grundlagen
    • SchKG 252 ff.
    • VVAG 8 – VVAG14
  • Verwertungsgegenstände
    • Anteile an Gesamthandschaften
    • Gesamthandanteile aus
      • Gütergemeinschaft (ZGB 221 ff.)
      • Gemeinderschaft (ZGB 336 ff.)
      • Erbengemeinschaft (ZGB 602 ff.)
      • Einfache Gesellschaft (OR 530 ff.)
        • Ehegattengesellschaft
        • Baukonsortium
        • Arbeitsgemeinschaft (ARGE)
        • Gründungsgesellschaft
        • Stille Gesellschaft
        • Compte-Joint (Gemeinschaftskonto)
      • Kollektivgesellschaft (OR 552 ff.)
      • Kommanditgesellschaft (OR 594 ff.)
      • Rechtsgemeinschaft an Urheberrecht und verwandten Schutzrechten (URG 7 Abs. 1 + PatG 3 Abs. 2)
      • Treuhändergemeinschaft (Gesamthandschaften kantonalen Rechts, gemäss kantonalem Privatrecht)
  • Weitergehende Ausführungen zur Verwertung

Literatur

  • BÜRGI-BSK II, 252 – 259 SchKG, 3. Auflage, Basel 2021
  • KUKO SchKG-BÜRGI, 256 SchKG
  • AMONN KURT / WALTHER FRIDOLIN, Grundriss des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts, 9., vollständig aktualisierte Auflage, Bern 2013, § 47 N 3 ff.
  • BISANG RAYMOND, Die Zwangsverwertung von Anteilen an Gesamthandschaften, Diss. Zürich 1978
  • RUTZ MAGDALENA, Die Pfändung und Verwertung von Anteilen an Gemeinschaftsvermögen nach der Praxis des Bundesgerichts und der Kantonalen Behörden, BlSchK 1969, 129
  • AMONN KURT / WALTHER FRIDOLIN, Grundriss des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts, 9., vollständig aktualisierte Auflage, Bern 2013, § 47 N 3 ff.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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