Bauwerkvertrag (auch: Bauvertrag) = Verpflichtung des (Bau-)Unternehmers, dem Bauherrn (mit oder ohne Werkstofflieferung) ein Bauwerk zu erstellen und des Bauherrn den Bauwerklohn zu bezahlen
Der Begriff „Bauwerkvertrag“ oder kurz „Bauvertrag“ ist ein Begriff aus der Praxis; eine „Legaldefinition“ dazu fehlt.
Unternehmerseits ist eine Verpflichtung zur Werkerstellung auf mehrere Arten möglich:
Weiterführende Informationen
- Immobilien Bauen | immobilien-bauen.ch
- Subunternehmer | subunternehmer.ch
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