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Werkvertrag

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Abschluss Werkvertrag

Rechtsgebiet:
Werkvertrag
Stichworte:
Werkvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Dem Abschluss eines Werkvertrages gehen meistens voraus:

eine Devisierung (Ausgangslage)

  • Der Bauherr bzw. der Architekt, der Generalunternehmer oder der Totalunternehmer erstellt mit der Devisierung den Leistungsbeschrieb (Devis) für jede Arbeitsgattung
  • Die Devis je Arbeitsgattung werden den Unternehmern bzw. bei GU oder TU den Subunternehmern zur Offertstellung zugestellt
  • Die aus den Devis hervorgehenden Offerten erlauben einen Kostenvergleich der anbietenden Unternehmer und einen genaueren Kostenvoranschlag an den Bauherrn
  • Im Vergabeverfahren werden die Offerten (siehe nachfolgend) verglichen oder ggf. die Bereinigung zur Herstellung der Vergleichbarkeit verlangt

eine Werkvertrags-Offerte

intensive Vertragsverhandlungen

  • vielfach mit mehreren Anbietern

Vergabe

  • Nach Abschluss der Verhandlungen werden die Arbeiten vergeben und der / die Werkvertrag / Werkverträge erstellt und beidseitig unterzeichnet
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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