Rechtsmittel
Neben Schadenersatz will der Anleger die mit seinem Geld erworbenen Wertpapiere ausgehändigt haben. Gemäss OR Art. 400 und OR Art. 401 besitzt er hierzu einen unstrittigen Anspruch. Im Weigerungsfalle stehen ihm an Prozessmitteln zur Verfügung:
- Herausgabeklage
- eventualiter: Forderungsklage (Schadenersatz)
Zeitliches
Die rechtlichen und fachlichen Fragen sind zudem komplex. Man sollte sich deshalb auf einen jahrelangen Prozess einstellen und ein Gang durch sämtliche Instanzen. Vielfach werden Prozesse durch die Insolvenz des Beauftragten überholt.
Rechtsverfolgungskosten
Viele Anlageschwindler lassen sich von Topanwälten vertreten. Um Chancengleichheit herzustellen, muss der Geprellte professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Die Rechtsbeistands- und Prozesskosten sind für gewöhnlich beachtlich.
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