Der Vermieter, der seinen Mieter durch Umprogrammierung der elektronischen Schlüssel aus dem von ihm vermieteten Restaurant aussperren lässt, wodurch dieser die Lokalität nicht mehr betreten und vertragsgemäss nutzen konnte, macht sich der Nötigung gemäss StGB 181 schuldig. […]
Umprogrammierung der elektronischen Schliessanlage + Entgegennahme der Mietzinskaution in bar